Willkommen auf meiner Homepage!
Meine Interessen- und Arbeitsschwerpunkte sind das gesamt Zivilrecht sowie das Gesellschaftrecht. Zu diesen Rechtsgebieten zählen z.B. Verkehrsunfälle, Testamentsgestaltungen und Erbauseinandersetzungen, Ehescheidungen, aber auch Baurecht und Fragen der Unternehmensnachfolge oder des Unternehmensverkaufs.

Arnd Sievers
Als Mitglied der Thüringer Rechtsanwaltskammer praktiziere ich seit 1997 im Freistaat. Zunächst in Bürogemeinschaft mit den Kollegen Schenk – von Hof – Czerwenka, Rechtsanwälte und Fachanwälte, in Nordhausen. Seit 2005 unterhalte ich eine eigene Kanzlei in Mühlhausen (Thüringen).
Gerne setze ich mich für Sie ein.
Denn Recht haben ist leider nicht Recht bekommen
Ihr Rechtsanwalt Arnd Sievers
Rechtsberatung
Gerne berate ich Sie auch vor einem möglichen Rechtsstreit und Prozess sachkundig, fair und umfassend unter Darstellung möglicher Lösungsansätze für Ihr Rechtsproblem.
Mandatierung
Voraussetzung damit ich für Sie über eine Erstberatung hinaus tätig werden kann ist die Erteilung eines entsprechenden Mandats an mich.
Vollmacht
Um für Sie im gegenüber anderen Personen, Behörden oder Gerichten tätig werden zu können brauche ich eine anwaltliche Vertretungsvollmacht. Ein entsprechendes Formular übersenden wir Ihnen gerne
Gebühren – Erstberatung – Prozesskostenhilfe – Datenschutzbestimmungen
Grundsätzlich sind die Gebühren für die Beauftragung eines Anwaltes in einem besonderen Gesetz, dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geregelt. Zu berücksichtigen sind – je nach Tätigkeit des Rechtsanwalts – auch noch etwaige Kosten für das Gericht
Die maximale Höhe der Gebühr für Privatpersonen liegt bei 190 € zzgl. gesetzl. MwSt (aktuell 19%). Bei der Beratung von juristischen Personen gibt es keine Begrenzung der Erstberatungsgebühr. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
In bestimmten Fällen besteht für Sie die Möglichkeit die Kosten des Prozesses über die Prozesskostenhilfe vollständig oder teilweise finanziert zu erhalten. Ausführliche Informationen zum Thema erhalten Sie hier.
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„Wenn es keine schlechten Menschen gäbe, gäbe es keine guten Juristen.“
(Charles Dickens)