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Mit schlechten Gesetzen und guten Beamten läßt sich immer noch regieren. Bei schlechten Beamten aber helfen uns die besten Gesetze nichts

(Otto von Bismarck)



Aus der Rechtsprechung

Oberlandesgericht Jena

Aktuelles aus der Rechtsprechung des für den gesamten Freistaat Thüringen zuständigen Oberlandesgerichtes Jena

Bundesgerichtshof

Aktuelles aus der Rechtsprechung des für die gesamte Bundesrepublik Deutschland zuständigen Bundesgerichtshofes in Karlsruhe

 

Vollmacht

 

Damit ich als Rechtsanwalt Ihre Interessen gegenüber Gerichten und Behörden, aber auch Ihrem Verfahrensgegner vertreten kann, benötige ich eine entsprechende Vollmacht von Ihnen. Sie steht am Anfang unserer Zusammenarbeit und weist mich gegenüber Gerichten und Behörden, aber auch gegenüber Ihrem Verfahrensgegner als berechtigten Vertreter Ihrer Ansprüche aus.

 

Diese Vollmacht muss von Ihnen eigenhändig unterzeichnet sein und mir im Original vorliegen. Eingescannt übermittelte oder Vollmachten mit kopierten Unterschriften genügen den rechtlichen Anforderungen nicht. Ihre Unterschrift unter der Vollmacht muss nicht amtlich beglaubigt sein. Lediglich bei dringenden Angelegenheiten ist es zunächst möglich nur mit einem eingescannten Dokument die Bevollmächtigung nachzuweisen.

 

Selbstverständlich können Sie die Vollmacht auch bei einem anwaltlichen Beratungstermin unterzeichnen.

 

Einen entsprechenden Vollmacht-Vordruck haben wir hier für Sie hinterlegt. Es handelt sich umein problemlos ausdruckbares PDF-Formular. Sollten Sie über kein Software-Programm zum öffnen und ausdrucken der Datei verfügen, so können Sie sich einen kostenloses Programm (Adobe Acrobat Reader) hier herunterladen.

 

 

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